Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Informationen 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den von der Azienda Elettrica Ticinese (AET) angebotenen Transport mit der Tremorgio-Seilbahn (Station Rodi Fiesso ↔ Station Lago Tremorgio). AET ist berechtigt, einzelne Dienstleistungen zusätzlichen Bestimmungen zu unterstellen.

2. Tarife 

Die geltenden Tarife sind auf www.regionetremorgio.ch veröffentlicht und an den Tal- und Bergstationen ausgehängt. 

Preis- oder Tarifänderungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ermässigung. 

3. Ticketkauf 

Tickets können online über www.regionetremorgio.chwww.sob.chbooking.bellinzonaevalli.ch oder an den Kassen der Station Rodi Fiesso erworben werden.
Spezialtarife für Gruppen oder andere Kundengruppen sind im Voraus per E-Mail an info@regionetremorgio.ch zu beantragen. 

4. Gültigkeit der Fahrausweise 

Als gültige Fahrausweise gelten ausschliesslich die an den Kassen der Station Rodi Fiesso verkauften Tickets, die online über die Webseiten über www.regionetremorgio.chwww.sob.chbooking.bellinzonaevalli.ch erworbenen Tickets sowie die von Vertragspartnern ausgestellten Karten. 

Die Tickets sind ab dem Kaufdatum bis zur saisonalen Schliessung der Anlage (spätestens bis zum 31. Oktober jedes Jahres) gültig. Die Gültigkeit endet nach dem Scannen der Hin- beziehungsweise Rückfahrt am Zugangsdrehkreuz. 

5. Missbrauch oder Fälschung

Bei missbräuchlicher Verwendung oder Fälschung eines Tickets oder Gutscheins wird der Fahrausweis sofort eingezogen und der Kunde ist verpflichtet, einen Betrag von CHF 100.- als Schadenersatz zu bezahlen. Weitere Sanktionen oder rechtliche Schritte jeglicher Art gegenüber dem Kunden bleiben vorbehalten. 

6. Ersatz oder Rückerstattung

Nur bei einer ungeplanten Betriebseinstellung von mehr als 6 Stunden besteht Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung der gekauften Tickets, andernfalls ist ein Ersatz oder eine Rückerstattung ausgeschlossen.

7. Betriebseinstellung 

Der Betrieb der Seilbahn wird einmal monatlich für geplante Wartungsarbeiten eingestellt. Die entsprechenden Daten werden auf der Webseite www.regionetremorgio.ch sowie an den Anschlagtafeln der Tal- und Bergstation bekannt gegeben. Erfolgt die Betriebseinstellung mit einer Vorankündigung von mindestens 12 Stunden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
AET kann den Betrieb ganz oder teilweise und ohne Vorankündigung einstellen, wenn ungünstige Wetterbedingungen, Sicherheitsanforderungen, Störungen, Defekte oder betriebliche Erfordernisse des Wasserkraftwerks Tremorgio dies erforderlich machen.  
Bei ungeplanten Betriebseinstellungen von weniger als 6 Stunden werden Tickets nicht erstattet.

8. Begleitete Minderjährige 

Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden. 

9. Transport von Rollstühlen 

Der Transport von Personen im Rollstuhl ist nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer +41 (0)91 867 10 32 oder per E-Mail an info@regionetremorgio.ch mindestens 24 Stunden vor der geplanten Fahrt möglich. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Tremorgio Gebiet eingeschränkt ist. 

10. Transport von Waren und Gegenständen 

Der Transport von Gütern ist nur zulässig, sofern: 

  • keine Fahrgäste gefährdet werden;

  • die maximale Nutzlast der Kabine (640 kg) eingehalten wird;  

  • die Abmessungen der Kabine nicht überschritten wird. 

Der gleichzeitige Transport von Personen und entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern ist nicht gestattet.
Der Transport von Waren oder Gepäckstücken, die Sitzplätze belegen oder das Umklappen von Sitzen erfordern, unterliegt einem Zuschlag gemäss den Tarifbestimmungen. 

11. Transport von Mountain Bikes 

Für den Transport von Mountainbikes ist der Kauf eines „Tickets mit MTB“ erforderlich.

12. Trasport von Tieren 

Kleine Hunde und andere Haustiere dürfen kostenlos transportiert werden, sofern sie auf dem Schoss des Besitzers gehalten werden und die anderen Fahrgäste zustimmen. 

Mittelgrosse und grosse Hunde sowie andere Haustiere dürfen ebenfalls kostenlos transportiert werden, sofern sie an der Leine geführt werden und auf dem Boden der Kabine sitzen oder liegen. Die Zustimmung der anderen Fahrgäste ist erforderlich. 

13. Kontrollbestimmungen 

Beim Kauf von Fahrausweisen zum ermässigten Tarif ist auf Verlangen des Kontrollpersonals ein gültiges amtliches Ausweisdokument oder eine zur Ermässigung berechtigende Karte vorzulegen (z. B. Identitätsausweis, AHV-Ausweis, AET-Mitarbeiterausweis, Ticino Ticket, Ticino Pass).

Auf Verlangen ist das Smartphone (oder ein mobiles Gerät) dem Kontrollpersonal zur Überprüfung des Tickets auszuhändigen. Der Kunde muss im Besitz eines gültigen Tickets sein, bevor die Fahrt beginnt (tatsächlicher Abfahrt der Seilbahn). 

14. Ordnungsgemässe Einnahmenerhebung und Missbrauchbekämpfung 

Kunden- und Abonnementsdaten werden zur Sicherstellung der Einnahmen verwendet und verarbeitet (Kontrolle der Gültigkeit von Fahrausweisen und Ermässigungen, Inkasso, Missbrauchsbekämpfung usw.). AET gewährleistet die Datenbearbeitung in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung.

Der Kunde bzw. Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass bei Feststellung von Missbrauch oder Fälschungen die Schweizer Transportunternehmen berechtigt sind, den zuständigen internen Stellen sowie externen Transportunternehmen die entsprechenden Personen- bzw. Kundendaten zur Vermeidung weiterer Missbräuche weiterzugeben.

15. Haftung 

Soweit gesetzlich zulässig, lehnt AET jede Haftung für Sach- und/oder Personenschäden ab.
Beschwerden oder Schadenersatzforderungen müssen innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall an info@regionetremorgio.ch eingereicht werden. Später eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt. 

 

Monte Carasso, 1. Juni 2026

Azienda Elettrica Ticinese
El Stradún 74
6513 Monte Carasso

t. +41 (0)91 822 27 11

e. info@regionetremorgio.ch